Bibliotheken brauchen ein Bekenntnis des Landes

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„Wir halten das bestehende Bibliotheksgesetz für dringend verbesserungswürdig, denn es fehlen klare Regelungen zur finanziellen Beteiligung des Landes an den Bibliotheken und zum Bestandsschutz der Bibliotheken. Im aktuellen Thüringer Bibliotheksgesetz fehlt es an einem echten Bekenntnis des Landes zu seinen Bibliotheken. Daher unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung des Deutschen Bibliothekenverbands und der Fraktion DIE LINKE nach einer Überarbeitung des Gesetzes“, sagt Astrid Rothe-Beinlich, kulturpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion im Thüringer Landtag.

„Für uns steht fest, dass wir öffentliche Bibliotheken brauchen und zwar flächendeckend. Jedem Menschen in Thüringen muss ein Zugang zu einer Bibliothek in seiner Nähe möglich sein, daher ist eine aufeinander abgestimmte, gemeinsam mit den Fachverbänden entwickelte Bibliothekenentwicklungsplanung eine gute Gelegenheit, diesem Ziel ein Stück näherzukommen. Der Freistaat hat hier die Aufgabe, den Kommunen finanzielle Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Daher sehen wir in dem vorgeschlagenen Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell, das seinerseits feste Zuschüsse für Anschaffungen und eine Förderung für innovative Ansätze in der kulturellen Zusammenarbeit bietet, gute Möglichkeiten, um die öffentlichen Bibliotheken in Thüringen zu stärken“, erläutert Rothe-Beinlich die bündnisgrüne Position zum Gesetzantrag.

„Insbesondere die im jetzigen Gesetz festgeschriebene Freiwilligkeit sehen wir problematisch. Solange die Kommunen finanziell schlecht dastehen, geraten immer mehr öffentliche Bibliotheken in Bedrängnis. Daher ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Streichung dieser folgenschweren Formulierung. Besonders gespannt sind wir darauf, wie sich die SPD-Fraktion zur vorgelegten Gesetzesänderung verhält. Immerhin hat sie in der Drucksache 4/3503 in der letzten Legislatur noch gemeinsam mit der Linksfraktion ein Gesetz eingebracht, welches genau das intendierte, was nunmehr mit unserer Unterstützung geändert werden soll. Wir hoffen also auf eine Entscheidung in der Sache und somit für unsere Bibliotheken. Eine Mehrheit dafür – orientiert man sich an den bisherigen Positionierungen – wäre im Landtag zu finden“, schließt Rothe-Beinlich.