Thüringen gemeinsam gestalten

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Mit dem Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform und dem geplanten Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform wird ein umfangreicher Reformprozess eingeleitet. Insbesondere die im Zuge der Reform zu vollziehenden Gemeindeneugliederungen berühren die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden unmittelbar. Mit der bis zum Oktober 2017 vorgesehenen Freiwilligkeitsphase zur Gemeindeneugliederung entsprechend der im Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" und im Vorschaltgesetz verankerten Grundsätze für die künftigen Gemeindestrukturen bestehen umfangreiche Möglichkeiten der Organisation von transparenten Bürgerbeteiligungsverfahren im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinden. Ziel des Antrages ist es, seitens der Landesregierung durch eine in Art und Umfang geeignete Unterstützung der Gemeinden, diese zu ermutigen, Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen der Freiwilligkeitsphase über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus zu organisieren und konkret umzusetzen. Somit können Bürgerinteressen beispielsweise bei der Neugliederung von Gemeinden und auch bei Struktur und Erreichbarkeit der Verwaltung innerhalb einer neuzubildenden Gemeinde im Rahmen der Freiwilligkeitsphase Berücksichtigung finden.

Darüber hinaus wird die Landesregierung gebeten, eigene Vorhaben der Stärkung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform vorzustellen. Insbesondere soll hierbei auf die Möglichkeit der Erstellung von Bürgergutachten Bezug genommen werden.