Rot-rot-grüne Änderungsanträge zum Doppelhaushalt vorgelegt: Alleinerziehende profitieren von höheren Schlüsselzuweisungen für Landkreise und kreisfreie Städte

Mutter mit Kind

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat sich auf zahlreiche Änderungsanträge mit Auswirkungen auf die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen verständigt.

Ein Schwerpunkt dabei sind Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss zugunsten von Alleinerziehenden mit Kindern zwischen 12 und 18 Jahren. Da bei den Kommunen deutlich mehr Anträge auf Unterhaltsvorschuss vorliegen als prognostiziert, sollen unter anderem die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt um 19 Millionen Euro aufgestockt werden, um diese finanzielle Lücke bei den Kommunen zu schließen.

Die Fraktionsvorsitzenden Susanne Hennig-Wellsow (DIE LINKE.), Matthias Hey (SPD-Fraktion) und Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklären dazu:

„Das Thema Unterhaltvorschuss ist zu wichtig, um es im Streit um eine auskömmliche Kommunalfinanzierung zerreden zu lassen. Deshalb haben wir uns gemeinsam entschieden, diesen Streit durch eine pauschale Übernahme der durch die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2017 geltend gemachten 7 Millionen Euro durch das Land beizulegen.“

Zwar seien die derzeitigen Antragszahlen für Unterhaltsvorschussleistungen tatsächlich höher, als noch im Sommer dieses Jahres angenommen. Unklar sei allerdings, in welchem Umfang aus den Antragsfällen am Ende tatsächlich Zahlfälle werden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich zudem darauf verständigt auch die bei der KFA-Berechnung für die Folgejahre zugrunde gelegten Annahmen für die Zahlungen beim Unterhaltsvorschuss zu korrigieren, mit der Folge, dass sich die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben in den Jahren 2018 und 2019 nochmals um 4,8 Millionen Euro erhöhen.

Die kommunalrelevanten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen werden am heutigen Tage bei der Landtagsverwaltung eingereicht und gehen nun zur Anhörung an die kommunalen Spitzenverbände.

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