Landesförderprogramme zum Abriss von Gebäuden und zum Wohnungsneubau

Juli-Plenum

Den Thüringer Kommunen stehen aus Mitteln der Städtebauförderung und aus unterschiedlichen Landesförderprogrammen Gelder für den Abriss von Gebäuden zur Verfügung. Gleichzeitig können daraus auch Mittel für den Wohnungsneubau abgerufen werden. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es allerdings erforderlich, die gegenwärtige Praxis von Abriss und Neubau abzuändern und stattdessen das Bauen im Bestand besser zu fördern. So kann graue Energie eingespart und der Ressourcenverbrauch vermindert werden. Durch den Erhalt, die Sanierung, den Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden kann darüber hinaus auch ein Beitrag für den sozialen Wohnungsbau geleistet werden.