Zu den Regelungsinhalten der Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, Roberto Kobelt:
„Die neue Förderrichtlinie untersetzt die Arbeit am neuen Thüringer Wasserrecht und ist ein wichtiger Schritt für eine bürgernähere Gesetzgebung. Es werden nicht nur die Fördersätze für den Bau von Kleinkläranlagen erhöht, sondern auch die Spielräume für die betroffenen Bürger*innen.
Besonders positiv ist es, dass gerade die gemeinschaftliche Entsorgung über Gruppenkläranlagen bei der Förderung Berücksichtigung findet. Damit wird der Lebenswirklichkeit im ländlichen Raum stärker als bisher Rechnung getragen“, zeigt sich der grüne Umweltpolitiker Roberto Kobelt zufrieden.
„Die neue Regelung bringt nun endlich Bewegung in die Frage der Abwasserentsorgung. Thüringen soll nicht weiter das bundesweite Schlusslicht in dieser Frage sein, sondern kann sich jetzt noch besser den Herausforderungen für sauberes Wasser und eine lebenswerte Umwelt stellen. Wichtig ist es deshalb, dass jetzt die kleinen Gemeinden besonders in den Blick genommen werden. Denn gerade die Gemeinden mit weniger als 200 Einwohner*innen haben regional unterschiedlich noch einen erheblichen Nachholbedarf beim Anschlussgrad. Die Unterstützung durch den Thüringer Gemeinde- und Städtebund beim Abwasserpakt unterstreicht, dass jetzt effektiv und im Konsens gehandelt wird“, bekräftigt Kobelt das Erreichte.
„In der weiteren parlamentarischen Beratung des Thüringer Wasserrechts hoffe ich auf einen konstruktiven Dialog und einen zügigen Abschluss der Beratung im Parlament. Mit den Regelungen zur Abwasserentsorgung, zu den Gewässerunterhaltungsverbänden und Gewässerrandstreifen gehen wir weitere wichtige Schritte, um Thüringens Umweltsituation deutlich zu verbessern“, schließt Roberto Kobelt.