Absenkung von Standards in der Landes- und Kommunalverwaltung

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Kleine Anfrage 1557 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Finanzministeriums zur Absenkung von Standards in der Landes- und Kommunalverwaltung. Nach Artikel 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind die kommunalen Träger der Selbstverwaltung mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln auszustatten. Dementsprechend entfallen
im Haushaltsjahr 2011 rund 25 Prozent der Gesamtausgaben des Landeshaushalts auf den kommunalen Finanzausgleich.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Ausgaben der Kommunen hat seinen Ursprung in Bundes- und Landesgesetzen, in denen Standards für die Aufgabenerfüllung normiert werden. Um die durch diese Standards
verursachten Kosten für die Kommunen zu senken, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die alle Bundesgesetze auf verzichtbare Standards untersucht hat. Der Abschlussbericht dieser Kommission wurde am 3. November 2010 vorgelegt. Darin werden 87 Vorschläge zur Änderung von Bundesgesetzen unterbreitet, die zur Kostensenkung in den Kommunen beitragen können. In Brandenburg hat sich ein Sonderausschuss des Landtags mit der Überprüfung von Normen und Standards in der Landes- und Kommunalverwaltung beschäftigt (siehe Drucksache 4/4570 des Landtags Brandenburg). Carsten Meyer erbittet hierzu genauere Informationen von der Landesregierung.