Stand der Umsetzung des Beschlusses "Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien" (Drucksache 6/2637)

Photovoltaik

In § 7 Abs. 3 Thüringer Klimagesetz ist das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 festgelegt. Eine wichtige Maßnahme zu dieser Zielerreichung liegt in der Erzeugung von erneuerbarer Energie mittels der Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf landeseigenen Immobilien. Dazu hatte der Landtag im Jahr 2016 einen Beschluss "Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien" (Drucksache 6/2637) gefasst. Demnach sollten bis Ende des Jahres 2021 geeignete Dächer mit PV-Anlagen nachgerüstet werden. Zur Umsetzung des Beschlusses findet sich auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ein Leitfaden "Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien" in der Fassung vom 14. Oktober 2020. In dem Leitfaden wird auf eine Potentialanalyse verwiesen, nach der ausgehend von den 41 mit PV-Anlagen ausgestatteten Gebäuden mit einer Leistung von 1.900 Kilowatt peak (kWp), zusätzlich auf 230 weiteren Gebäuden eine Leistung von 8.000 kWp, installiert werden könnte. Der Anteil der Photovoltaik am Gesamtstromverbrauch aller Landesgebäude läge im Jahr 2024 dann bei acht Prozent mit einer Leistung von 10.000 kWp. In den Haushaltsjahren 2019 und 2020 wurden im Einzelplan 18 in Kapitel 18 25 unter dem Titel 711 17 jeweils fünf Millionen Euro zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses eingestellt.

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