Landesregierung verzögert Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes

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Anlässlich der heutigen Bundeskonferenz der Volkshochschulen und zur Darstellung des aktuellen Stands der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen seitens der Landesregierung in der mündlichen Anfrage während der vorigen Landtagssitzung (Drs. 5/4468) erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Bereits seit November liegt unser Gesetzentwurf für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz dem Landtag zur Beratung vor und es wurde seitens der Regierung und der Koalitionsfraktionen angekündigt, dass ein Gesetzentwurf der Landesregierung dazu im Frühjahr vorliegen soll. Doch passiert ist leider seitdem nichts“ „Nachdem wir unseren Gesetzentwurf, als ein Angebot der Fairness, für mehrere Monate zurückgestellt haben, um zeitnah eine gemeinsame Beratung zu ermöglichen, müssen wir nun jedoch erfahren, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung noch sehr lange auf sich warten lässt. Staatssekretär Prof. Dr. Merten konnte einzig das Jahr 2012 nennen, in dem der Gesetzentwurf vorliegen soll. Weder wurde bisher ein Referentenentwurf aus dem Bildungsministerium bekannt, noch gab es in irgendeiner Form eine Kabinettsbefassung. Einzig auf den Koalitionsvertrag wurde verwiesen. Das grenzt schon fast an Arbeitsverweigerung“, erläutert die bündnisgrüne Bildungspolitikerin. „Wir werden daher unseren Gesetzentwurf spätestens nach der Sommerpause in die Beratung zurückholen, um rechtzeitig auf die sich stetig ändernden Anforderungen im Erwerbsleben, mit einem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärkenden Anspruch auf Bildung zu reagieren, wie dies bereits zwölf von 16 Bundesländern gesetzlich geregelt haben. Unser Ziel ist letztlich ein Stück weit bundesweite Normalität auch für Thüringen schaffen“, kündigt Rothe-Beinlich an. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung, so wie ihn die bündnisgrüne Landtagsfraktion vorschlägt, sichert die Möglichkeit für jede und jeden zur individuellen, kulturellen und politischen Bildung. Angesichts der demografischen Entwicklung und des allseits gegenwärtigen Fachkräftemangels trägt das Bildungsfreistellungsgesetz dazu bei, diese Herausforderungen angemessen zu bewältigen. Es schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglichen, an allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Weiterbildung sowie an Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamtes teilzunehmen. Auch die Situation der Thüringer Wirtschaft wurde in die bündnisgrünen Überlegungen einbezogen. Gerade für Kleinst- und Kleinunternehmen soll es eine Erstattungsregelung für den Ausgleich der bezahlten Freistellung gelten, um etwaige Belastungen auszugleichen. „Mit unserem Bildungsfreistellungsgesetz stärken wir auch die Volkshochschulen und die Erwachsenenbildungsträger, in dem wir in Thüringen mehr Zeit für die Nutzung von Bildungsangeboten zur Verfügung stellen wollen. Zudem wollen wir die Rechte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer erweitern, denn der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist in Thüringen längst überfällig“, so Rothe-Beinlich abschließend.