Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht

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Im Jahr 2000 wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend modernisiert und das Geburtsortsprinzip eingeführt, durch das in Deutschland geborene Kinder nicht deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten. Mit dieser Regelung wurde den faktischen Bedingungen einer multinationalen Gesellschaft in Deutschland Rechnung getragen. Vom neuen Recht profitieren neben Neugeborenen auch Kinder, die im Jahr 2000 bis zu zehn Jahre alt waren. Allerdings hatte der Bundesrat der Reform damals nur unter der Bedingung zugestimmt, dass bei Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und derjenigen der Eltern gewählt werden muss. Seit Januar 2008 sind nun die ersten jungen Erwachsenen vom sogenannten Optionszwang betroffen und von Jahr zu Jahr werden es mehr. Wer sich bis zum 23. Geburtstag nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden kann oder will oder das entsprechende Schreiben der Behörden einfach ignoriert, bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Die Folgen: Viel Arbeit für Behörden und Verwaltungsgerichte und große Verunsicherung bei den jungen Erwachsenen, die hier als Deutsche aufgewachsen sind. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.