Bedarfszuweisung für ein untaugliches Kindergartenkonzept in Bad Liebenstein?

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Der momentan genutzte kommunale Kindergarten von Bad Liebenstein erfüllt die Brandschutzkriterien nicht und darf so nicht weiter betrieben werden. Der Stadtrat von Bad Liebenstein 2008 beschloss deshalb, den Kindergarten in ein stark sanierungsbedürftiges Gebäude aus DDR-Zeiten im denkmalgeschützten Ensemble des historischen Kurparks zu verlegen. Allerdings erfüllt dieses Gebäude wegen des fehlenden zweiten Fluchtweges ebenfalls die Brandschutzbedingungen momentan nicht. Zudem sollen für den Kindergarten die Räume im dritten Stock unter dem mangelhaft wärmegedämmten Dach genutzt werden, die für eine Nutzung als Büroräume bei sommerlicher Sonneneinstrahlung ungeeignet sind. Für dieses Vorhaben seien laut Zeitungsberichten 1,45 Millionen Euro eingeplant, von denen erst ein Teil verbaut wurde. Um die Bezugsfertigkeit herzustellen, sei noch mindestens die Hälfte der Planungssumme zu investieren. Zur Finanzierung habe die Stadt einen neuen Kredit in Form einer Bedarfszuweisung vom Land beantragt. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.