Rot-Rot-Grün begrüßt überfällige Abschaffung des Gutscheinsystems

Kein Mensch ist illegal

Die flüchtlingspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtag begrüßen die angekündigte Abschaffung der diskriminierenden „Wertgutscheine“ auch in den letzten beiden Landkreisen Greiz und Weimarer Land als „längst überfällig“.

„Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Umstellung in keinem der beiden Landkreise aus freien Stücken erfolgte, schließlich sind weder Landrat Münchberg noch Landrätin Schweinsburg als integrationspolitische Vorreiter bekannt, so kann man doch endlich - zweieinhalb Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - konstatieren, dass zumindest diese diskriminierende Praxis nun flächendeckend beendet ist“, so Grünen-Politikerin Astrid Rothe-Beinlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2012 festgestellt, dass die Höhe der Leistungen nach Paragraph 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig ist und bis zur Neufestsetzung der Leistungshöhe durch den Gesetzgeber eigene Vorgaben gemacht.

„Daraufhin hatte der damalige Innenminister Geibert (CDU) auch den Landkreisen freigestellt, die Leistungen bar auszuzahlen, die bis dahin an der diskriminierenden Gutscheinpraxis festgehalten hatten. Leider hielten es dennoch einige Landkreise nicht für notwendig, davon abzurücken. Ich bin froh, dass nun auch die Landräte Münchberg und Schweinsburg einlenken und die Wertegutscheine abschaffen“, erinnert Diana Lehmann von der SPD-Fraktion.

„Die Abschaffung der Gutscheine ist ein weiterer Schritt hin zu einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik, wie sie sich Rot-Rot-Grün vorgenommen hat“, betont Sabine Berninger für DIE LINKE. Der nächste müsse sein, auch die Sachleistungen bezüglich der Bekleidung gänzlich abzuschaffen und auch die unsägliche Praxis, Flüchtlinge langjährig mit den gekürzten Leistungen nach Paragraph 1a abzuspeisen, die in der Regel ebenfalls nur per Gutschein ausgezahlt wurden, zu überprüfen.

Die Flüchtlingspolitikerinnen bekräftigen zudem die Absicht der Koalition, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen und damit eines der mit dem so genannten Asylkompromiss eingeführten diskriminierenden Sondergesetze abzuschaffen. Ganz nach dem Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“