Zu den Vorstößen Bodo Ramelows in „Der Welt“, untergetauchte Geflüchtete in Deutschland nach dem Beispiel anderer europäischer Länder zu legalisieren und ein dauerhaftes Bleiberecht für Asylsuchende zu gewähren, die schon lange auf den Abschluss ihres Verfahrens warten, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die Initiative von Bodo Ramelow unterstützen wir vollumfänglich. Eine Legalisierung kann den hier lebenden statuslosen Menschen neue Perspektiven eröffnen. Möglich wäre beispielsweise die Legalisierung an eine bestimmte Zeit des Aufenthalts in Deutschland zu knüpfen. Im Koalitionsvertrag haben wir beispielhaft die Schaffung eines Modellprojekts zur medizinischen Versorgung von Papierlosen verankert.“
„Menschen, die sich ohne behördliche Genehmigung in Deutschland aufhalten oder sich vor dem Zugriff der Polizei durch ‚Untertauchen‘ entzogen haben, werden oft ‚Illegale‘ genannt. Dabei sind sie alles andere als kriminell. Kriminalisiert werden diese Menschen lediglich durch das Ausländerrecht in Deutschland. Zudem gilt für uns Grüne der aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde abgeleitete Grundsatz: Kein Mensch ist illegal!“, erläutert die grüne Migrationspolitikerin und fährt fort:
„Die sogenannten ‚irregulären Migrantinnen und Migranten‘, ‚Statuslosen‘, ‚sans-papiers‘ bzw. ‚Papierlosen‘ sind in Wahrheit größtenteils arbeitende Menschen, die lediglich ohne geregelten Aufenthalt hier bei uns leben. Diese Menschen werden aufgrund ihrer schwierigen Aufenthaltssituation häufig besonders perfide ausgebeutet. Sie müssen in schlecht bezahlten Jobs arbeiten, zum Beispiel in der Gastronomie, in sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen, in der häuslichen Pflege oder in Helferberufen. Zu ihnen gehören auch viele ältere Flüchtlinge und Kinder, die lediglich ihren Familien gefolgt sind.“
„Zudem haben diese Menschen einen erschwerten bis gar keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule sowie zu Sozialleistungen, obwohl diese ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vollziehbar ausreisepflichtig) formal zustehen“, so Rothe-Beinlich. „Die Situation dieser Menschen ist bedrückend. Aufgabe einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik ist es, sie aus dem ‚Schattendasein‘ und der oktroyierten ‚Illegalität‘ herauszuholen und ihnen einen dauerhaft legalisierten Aufenthalt zu ermöglichen. In anderen Ländern wie Italien (zuletzt 2002), Portugal (zuletzt 2004), Frankreich (2004 bis 2006) und Spanien (zuletzt 2005) wurden bereits Gesetze zur Legalisierung von Statuslosen erlassen.“
„Auch eine Altfallregelung für lange andauernde Asylverfahren finden wir richtig und fordern sie als Grüne seit langem. Damit könnte das BAMF mit einem Schlag von hunderttausenden Altfällen befreit werden. Gleichzeitig kann auf diesem Wege die oft unerträgliche Ungewissheit vieler Menschen im Asylverfahren beendet werden!“, so Rothe-Beinlich abschließend.