Grüne Fraktion bedauert Koalitionsräson zulasten der Grundrechte

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Ausdrücklich bedauert die Fraktion BÜNDNBIS 90/DIE GRÜNEN, dass in der heutigen Debatte rund um die beantragte Abschaffung der sog. Residenzpflicht die Koalitionsräson das Handeln der Abgeordneten bestimmte – nicht die Sache selbst. „Damit verantworten SPD und CDU die in Thüringen weiterhin bestehende Einschränkung der Bewegungsfreiheit Asylsuchender und abgelehnter Asylsuchender im Status der Duldung. Auch die anstehende Neuregelung verbessert die Situation nicht wirklich. Indem es künftig 21 unterschiedliche Residenzbezirke geben soll, wird höchstens der bürokratische Aufwand erhöht – nicht jedoch dem berechtigten Anliegen, sich innerhalb Thüringens frei bewegen zu können, Rechnung getragen“, stellt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der grünen Fraktion klar. „Die Aussage von Innenminister Huber, Bundesländer ohne Residenzpflicht würden rechtswidrig handeln, muss angesichts der gelebten Praxis in etlichen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder aber künftig auch Schleswig-Holstein geradezu aberwitzig erscheinen. Zudem wurden der Appell der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands zur Abschaffung der Residenzpflicht, der binnen weniger Tage 613 UnterzeichnerInnen fand, ebenso wie ein Großteil der Stellungnahmen – so auch der katholischen Kirche und von Flüchtlingsverbänden – mit dem Argument vom Tisch gefegt, der Koalitionsvertrag gäbe eine Abschaffung der Residenzpflicht nicht her“, gibt Rothe-Beinlich weiter zu bedenken. „Aus unserer Sicht sollte in solch einer zentralen Frage von Menschenrechten – die für alle gelten müssen – allein das Gewissen das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten leiten“, betont die Grünenpolitikerin, die daher auch eine namentliche Abstimmung zum Antrag befürwortete. „Aussagen wie: ‚Mit der Aufhebung der Residenzpflicht würde eine stärkere Ballung von Menschen mit Migrationshintergrund in den größeren Thüringer Städten befürchtet‘ und ‚Wir schauen mit unserer Meinung eben auch den Bürgern aufs Maul‘(Abgeordneter Fiedler, CDU) machen zudem deutlich, dass wir von einer gelebten Willkommenskultur in Thüringen offenkundig noch weit entfernt sind. Angesichts von einem AusländerInnenanteil von gerade einmal 2 Prozent und auf der anderen Seite Abwanderung sowie der Realität des demografischen Wandels muss es doch unser Anliegen sein, in Thüringen mehr Menschen eine Heimat zu bieten“, ist Astrid Rothe-Beinlich überzeugt. „Wir hoffen, dass wir mit unserem Antrag zum Optionszwang heute noch einmal unsere Argumente für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht vortragen können und die Mehrheitsfraktionen einer weiterführenden Beratung im Ausschuss zustimmen. Auf diesem Wege hoffen wir, im gegenseitigen Austausch im Sinne der Betroffenen zueinander zu finden – auch jenseits von Parteigrenzen“, schließt Rothe-Beinlich.