Die Landesregierung wird aufgefordert:
a) alle zwei Jahre einen Bericht zur Situation der Gesundheitsversorgung von in Thüringen lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Geduldeten, Migranten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie sogenannten statuslosen Personen dem Thüringer Landtag zur Beratung und Information vorzulegen;
b) ein Verfahren zur Ausgabe von anonymisierten Krankenscheinen einzurichten, um Menschen ohne Aufenthaltsstatus die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu ermöglichen;
c) den Aufbau des "Medinetz Jena" zur Versorgung von sogenannten statuslosen Personen durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten;
d) zur Klarstellung die Thüringer Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes derart zu ergänzen, dass explizit die Regelungen des § 6 AsylbLG aufgenommen werden.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.