Gemeinsame Pressemitteilung: Druck der Oppositionsfraktionen erzwingt Aufhebung der Residenzpflicht

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Astrid Rothe-Beinlich und Sabine Berninger sehen Schritt als längst überfällig an

Nachdem am Freitag der gemeinsame Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Aufhebung der Residenzpflicht im Landtag als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen werden sollte, wurde heute ein Verordnungsentwurf bekannt, mit dem die sogenannte Residenzpflicht voraussichtlich zum 1. Juli 2013 in Thüringen aufgehoben werden soll.

„Falls der Verordnungsentwurf unverändert in Kraft treten wird, ist dies eine längst überfällige Entscheidung der Landesregierung und ein Erfolg des langjährigen Protestes von Flüchtlingen, Flüchtlingsorganisationen und einer Vielzahl von Institutionen und Organisationen. Ohne den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Ankündigung von SPD-Abgeordneten, entsprechend des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes von Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen zu können, hätte es in dieser Woche nicht eine solche Verordnung gegeben. Dass nicht bei beiden Koalitionspartnern humanitäre Motive für die nunmehrige Abkehr von der bisherigen diskriminierenden Regelung zu Grunde lagen, zeigt, wie notwendig gesellschaftlicher Druck außerhalb der Parlamente und eine starke Opposition im Landtag sind“, erläutert die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger.

Für die Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion: „Dass die Aufhebung der Residenzpflicht solange gedauert hat, ist beschämend. Schließlich ist Bewegungsfreiheit ein Menschenrecht, das selbstverständlich auch für Asylsuchende und Geduldete gelten muss. Von daher ist der Ministerentwurf nach monatelanger Blockade der Koalitionsfraktionen zwar richtig. Allerdings hat die Entscheidung zur Aufhebung der Residenzpflicht auch einen faden Beigeschmack, da dieser offensichtlich erst durch eine Reihe von Deals innerhalb der Koalition zustande kam. Mit Menschenrechten dealt man nicht.“

Die beiden Flüchtlingspolitikerinnen weisen zudem darauf hin, dass der Verordnungsentwurf bislang nur ein Entwurf ist. Und Papier ist bekanntlich geduldig. Zudem muss das Innenministerium noch die kommunalen Spitzenverbände beteiligen. „Wie wir mit unserem gemeinsamen Antrag umgehen, werden wir noch entscheiden. Eines ist allerdings klar: Weitere Schritte für eine menschlichere Flüchtlingspolitik müssen selbstverständlich folgen. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene und ein Ende der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bundesweit“, so Berninger und Rothe-Beinlich abschließend.

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