Die Würde des Menschen ist unantastbar – dies gilt auch für AsylbewerberInnen

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Zum gestrigen Vorlagenbeschluss des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen, welches die Höhe der Leistungen für AsylbewerberInnen für verfassungswidrig hält, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Auch dieser Beschluss macht deutlich: es ist höchste Zeit für gleiche Rechte für alle Menschen.“ Schon lange monieren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, denen zufolge Flüchtlinge monatlich 125 Euro weniger bekommen als Hartz-IV-BezieherInnen. „Diese Unterscheidung widerspricht dem Grundsatz, dass die Menschenwürde unantastbar sein muss und für AsylbewerberInnen gleichermaßen gilt. Hinzu kommt, dass AsylbewerberInnen diese Summe nur anteilig und oftmals in Form von Gutscheinen oder Kundenkontoblättern ausgezahlt wird, die nur in einzelnen Läden eingelöst werden können. Damit werden die Betroffenen gleich mehrfach diskriminiert und zudem unzulässig bevormundet", sagt Rothe-Beinlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 9. Februar dieses Jahres entschieden, dass die Ermittlung des Hartz-IV-Regelsatzes intransparent ist. Dies gilt nun auch für die Leistungen, die AsylbewerberInnen erhalten. Erschwerend kommt bei diesen hinzu, dass die Höhe selbiger seit 1993 nicht angehoben wurde. Im Bundestag hat die grüne Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordert. „Auch in Thüringen besteht aus unserer Sicht akuter Handlungsbedarf, was die Situation von Asylsuchenden anbelangt. Deshalb machen wir uns kommunal und auf Landesebene für Bargeldzahlungen statt Gutscheinlösungen stark und fordern zudem die dezentrale Unterbringung sowie die Aufhebung der Residenzpflicht“, so Rothe-Beinlich weiter. „Gerade die jüngsten Berichte, wie aus Breitenworbis, machen deutlich, dass die Betroffenen dringend Integration und Anschluss an das öffentliche Leben wünschen. Leider gibt es auch in Thüringen nach wie vor Gemeinschaftsunterkünfte, die sich fernab von medizinischen Einrichtungen, sozialem Leben und kultureller Teilhabe befinden. Hinzu kommt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die aus unserer Sicht nicht hinnehmbar ist. Auch unsere Fraktion drängt auf die Unterfütterung der nunmehr in Thüringen geltenden Mindeststandards mit Möglichkeiten zur Teilhabe und Integration“, schließt die bündnisgrüne Politikerin.