Deutliche Hürden beim Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer bestehen fort

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Heute wurde der gemeinsame Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zum Familiennachzug für Flüchtlinge aus Syrien im Thüringer Landtag behandelt und mit den gemeinsamen Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. In ihrem Antrag forderten die beiden Fraktionen, die bislang geforderte Verpflichtung zur kompletten Kostenübernahme für ihre Verwandten zu streichen. Innenminister Geibert kündigte in seiner Rede im Landtag jedoch überraschend an, dass aus der Aufnahmeanordnung des Landes künftig die Kosten für Krankenversorgung, Pflege und Behinderung ausgenommen werden sollen. „Das Entgegenkommen von Innenminister Geibert in diesem Punkt ist sicherlich zu begrüßen. Die Kosten für Krankheitsversorgung, bei Geburten, Pflege und Behinderung können sehr schnell hohe Summen erreichen und deren Übernahme ist ein guter und richtiger Schritt. Allerdings wird es für die meisten trotzdem so sein, dass sie kaum die finanziellen Voraussetzungen erfüllen, die derzeit an den Familiennachzug gekoppelt sind. Insofern hätten wir uns gewünscht, sämtliche Hürden, die in der Aufnahmeanordnung enthalten sind, zu streichen. So hat unser gemeinsamer Antrag trotz der Ablehnung etwas bewirkt, allerdings bleiben grundlegende Handlungsbedarfe bestehen. Von einer gelebten Willkommenskultur kann jedenfalls immer noch keine Rede sein“, erläutert die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich. „Angesichts des immensen Ausmaßes des Flüchtlingsdramas rund um Syrien, bei dem Millionen von Menschen vor dem Bürgerkrieg fliehen, ist die Anzahl von 140 Flüchtlingen, die Thüringen derzeit aufnehmen will, viel zu gering. Es braucht dringend eine Ausweitung des Kontingents auf Bundesebene und wirkliche Erleichterungen beim Familiennachzug. So werden immer noch Verwandte zweiten Grades ausgeschlossen, beispielsweise Enkelkinder, die bereits volljährig sind. Auch die syrischen Kurdinnen und Kurden, die oft keine syrische Staatsangehörigkeit haben, oder Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Papiere bleiben mit der jetzigen Regelung unberücksichtigt. Zudem sind die Flüchtlinge beispielsweise vom Bezug des Kindergeldes und weiteren Sozialleistungen ausgeschlossen. Davon, unserer humanitären Verantwortung gerecht zu werden, sind wir also noch weit entfernt. Eine humanitäre Flüchtlingspolitik, die am Geldbeutel der Betroffenen scheitert, ist keine“, kommentiert die Flüchtlingspolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger.
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