Grüne begrüßen überarbeiteten Abschiebeerlass

Abschiebung Geflüchtete

Das Thüringer Migrationsministerium hat den in Thüringen geltenden Abschiebeerlass überarbeitet. Insbesondere wurde für die kommunalen Ausländerbehörden klargestellt, dass Abschiebungen aus Krankenhäusern nicht erfolgen dürfen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:

„Wir begrüßen die überfällige Klarstellung, dass Abschiebungen aus Krankenhäusern zukünftig nicht mehr erfolgen dürfen. Krankenhäuser müssen geschützte Räume sein und keine Gelegenheit zur Abschiebung bieten.

Immer wieder kam es zu Vorfällen, bei denen ausreisepflichtige Menschen im Krankenhaus festgenommen wurden, um sie abzuschieben. Hochschwangere Frauen oder werdende Väter bspw. während der Geburt ihres Nachwuchses abzuschieben, hat wahrlich nichts mit menschenrechtsorientierter Flüchtlingspolitik zu tun und dem wurde so nun auch rechtssicher ein Riegel vorgeschoben."

Die grüne Flüchtlingspolitikerin weist daraufhin, dass der überarbeitete Abschiebeerlass auch die ausreisepflichtigen Angehörigen von im Krankenhaus aufgenommenen Menschen umfasst.

„Schließlich geht es um den Schutz und das Wohl der Familien. Wir meinen, Abschiebeinteressen haben hier klar zurückzustehen.

Verbesserungsfähig ist der Erlass dennoch. So wünschen wir uns, dass auch Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen klar untersagt werden. Schließlich sind junge Menschen, die oft ohne jede Begleitung zu uns kommen, besonders schutzbedürftig", so Rothe-Beinlich abschließend.