Fragwürdiges sächsisches Demokratieverständnis treibt ungeahnte Blüten

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Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden vom 20. Februar geht hervor, dass diese im Zuge der Funkzellenüberwachung rund um „Dresden nazifrei“ 2011 auch die Daten der grünen Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Astrid Rothe-Beinlich, erfasst hat. Astrid Rothe-Beinlich, die sowohl Abgeordnete des Thüringer Landtags als auch Mitglied des grünen Bundesvorstands ist, hatte am 19. Februar 2011 eine der großen Demonstrationen in Dresden angemeldet und über vier Stunden friedlich durch Dresden geführt. „Heute lesen zu müssen, dass meine Mobildaten im Zuge der skandalösen Funkzellenüberwachung in Dresden nicht nur erfasst wurden, sondern mittlerweile in zwei Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen, empört mich zutiefst. Nicht genug, dass ich davon bis heute nichts wusste. Als Abgeordnete des Thüringer Landtags frage ich zudem dezidiert nach der Rechtmäßigkeit und dem Vollzug dieser Maßnahme“, sagt Rothe-Beinlich. Dem Schreiben der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Daten der grünen Politikerin zum einen im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erfasst wurden. Hierbei handelt es sich nach Prüfung des Aktenzeichens um das Verfahren gegen den Jenaer Pfarrer Lothar König, welches nach Paragraph 154 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt wurde. Das allerdings geht aus dem Schreiben nicht hervor. Zudem ist ein Ermittlungsverfahren wegen schwerem Landfriedensbruch aufgeführt. „Ich bin, gerade nach den erfolgreichen Protesten in diesem Jahr in Dresden, entsetzt, welche Blüten die vielzitierte sächsische Demokratie weiterhin treibt und verwahre mich gegen diese Praxis, unliebsame Zivilcourage mundtot zu machen. Zudem halte ich es für geradezu abenteuerlich, über ein 129-er Verfahren die Rechte sämtlicher Erfasster einzuschränken und somit auch Immunitätsfragen zu umgehen. Das halte ich für völlig unzulässig“, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken.