Anwendung des § 31a Betäubungsmittelgesetz in Thüringen

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Kleine Anfrage 2028 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Justizministeriums zur Anwendung des § 31a Betäubungsgesetz in Thüringen. Carsten Meyer möchte unter anderem von der Landesregierung wissen, ob  es eine verbindliche Richtlinie des zuständigen Ministeriums oder nachgeordneter Behörden zur Anwendung des § 31a BtMG in Thüringen gibt, ob diese veröffentlicht wurde und ob diese aus Sicht der Landesregierung unter den Anwendungsbereich des Thüringer Gesetzes zur Informationsfreiheit fällt.