Änderungsantrag zum Vorschaltgesetz zur Gebietsreform

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Von links: Frank Kuschel (Fraktion DIE LINKE), Uwe Höhn (SPD-Fraktion) und Dirk Adams (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellten die kommunalpolitischen Sprecher der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen Frank Kuschel (Fraktion DIE LINKE), Uwe Höhn (SPD-Fraktion) und Dirk Adams (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die gemeinsam erarbeiteten Änderungsvorschläge zum Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor.

Wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter „Großer Landgemeinden“. Diese zeichnen sich durch mindestens 10.000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen aus und bestehen aus Ortschaften mit jeweils mindestens 1.000 Einwohnern bzw. Einwohnerinnen. „Wir sind davon überzeugt, dass mit diesen Strukturen für fusionswillige Gemeinden der Grundstein geschaffen wird, in größerem Umfang selbstverwaltend tätig zu werden, einen größeren Aufgabenkatalog bewältigen und eigene Teilhaushaltssatzungen beschließen zu können. Damit machen wir ein konstruktives Angebot auch an die Kritikerinnen und Kritiker.“

Insofern sieht unser Änderungsantrag vor, dass die eingemeindeten Orte bis zum Jahr 2024 teilweise selbständig bleiben und beispielsweise ihr Satzungsrecht behalten können. Außerdem sollen sie über einen gewissen Anteil ihrer Einnahmen aus Grund- und Erwerbssteuer verfügen können.

Darüber hinaus soll jede Kommune, die sich zusammenschließt, eine Prämie von 100 Euro pro Einwohner/Einwohnerin erhalten. 155 Millionen Euro werden dafür als Mindestbetrag im Landeshaushalt bereitgestellt und nur in der Freiwilligkeitsphase ausgereicht. Finanzschwache Kommunen mit ausgewiesenen Fehlbeträgen aus den Jahren 2012 bis 2014 können darüber hinaus Strukturbegleithilfen in einer Höhe von maximal vier Millionen Euro beantragen.

Dirk Adams verwies außerdem auf bessere Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung. Für die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunalparlamenten fusionierter Gemeinden sollen zunächst keine Vorgaben per Gesetz gemacht werden.

„Wir haben diese Änderungen nach einem intensiven Diskussionsprozess innerhalb der Koalition, mit dem Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Wenn sich das Konzept zum Erfolgsmodell entwickelt, kann es vom Gesetzgeber in der nächsten Wahlperiode verlängert werden“, stellte Dirk Adams abschließend fest.

Der Landtag wird das Vorschaltgesetz im Juniplenum verabschieden. Ab dem 1. Juli soll die mehr als einjährige Phase für die freiwilligen Fusionen beginnen.

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