Zur Überprüfung von Hartz IV-Sanktionen durch das Bundesverfassungsgericht

Grundsicherung

Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung sind Hartz-IV-Empfänger verpflichtet, sich aktiv um ein Ende ihrer Hilfebedürftigkeit zu bemühen. Aber inwieweit dürfen sie dabei in ihrem Recht auf eine Arbeitsplatzwahl eingeschränkt werden? Dazu erklärt Babett Pfefferlein, sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

„Bislang müssen Menschen Arbeit zu Bedingungen annehmen, die nicht immer mit ihrer Lebenssituation in Einklang zu bringen sind. Tun sie das nicht, wird das Existenzminimum eben nicht bedingungslos gezahlt. Aber wird das dem Anspruch jedes Menschen auf Würde und Achtung gerecht? Es ist höchste Zeit, sich mit der Umgestaltung der sogenannten Grundsicherung auseinander zu setzen.

In unserer urgrünen Auffassung steht die Wahrung der Menschenwürde ganz oben und ist Leitlinie unseres alltäglichen, verantwortlichen Handelns. Auch gute und fair bezahlte Arbeit gehört für uns dazu“, so die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin.

„Unsere Forderungen sind: Mitbestimmung und Mitgestaltung im Arbeitsleben und auch für Erwerbslose ein Recht auf Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe“, so Babett Pfefferlein.

„Deshalb verlangen wir auf Bundesebene die sanktionsfreie Garantiesicherung. Hierzu erarbeitet die Partei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene derzeit ein neues Grundsatzprogramm, um Hartz IV endgültig zu verabschieden.“

     

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