Zum morgigen IDAHoBIT*, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter*- und Trans*feindlichkeit, erklärt Babett Pfefferlein, gleichstellungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Seit dem 17. Mai 2005 wird jährlich an diesem Tag auf die immer noch bestehende Diskriminierung von Homo-, Bi-, Inter*- und Trans*sexuellen hingewiesen. 15 Jahre zuvor hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten gestrichen.
Der vollen gesellschaftlichen Teilhabe von LSBTTIQ* und der umfassenden Verwirklichung ihrer Menschenrechte stehen weiterhin viele strukturelle und institutionelle Barrieren im Weg.
Ein Beispiel dafür ist das deutsche Transsexuellengesetz, das aus dem Jahr 1980 stammt, und das neben der Namensanpassung auch die Möglichkeiten für die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtsregister regelt. Zwar sieht das Gesetz mittlerweile nicht mehr eine operative Geschlechtsangleichung als Bedingung für letzteres vor, allerdings sind Gutachten über eine vorliegende dauerhafte Transsexualität weiterhin Gang und Gebe“, erklärt Babett Pfefferlein.
„Trans*personen müssen sich somit oft von Psychiaterinnen und Psychiatern diagnostizieren lassen, um eine Personenstandsänderung beim Amtsgericht umsetzen zu können. Das ist beschämend und erniedrigend. Trans*personen wird auf diese Weise das Recht auf Selbstbestimmung genommen. Dieser Missstand muss endlich beendet werden. Darauf hat – neben zahlreichen Aktivistin*innen – bereits auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen, dass eine solche Begutachtung nicht vorsieht und lediglich die eigene Identifikation als Voraussetzung nennt.
Hier plädieren wir für eine Reform des Transsexuellengesetzes durch die Bundesregierung zugunsten eines Selbstbestimmungsgesetzes“, fordert Babett Pfefferlein abschließend.