Anlässlich des fünften Jahrestages der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2014 kritisiert Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, die schwarz-rote Landesregierung bei der Umsetzung der Konvention in Thüringen.
„Schwarz-Rot hat in den letzten Jahren keine nennenswerten Akzente im Bereich der Behindertenpolitik gesetzt. Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sind noch immer keine Selbstverständlichkeit. Seit nun mehr neun Jahren warten wir auf eine Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen. Doch anstatt zu liefern vertröstet uns schwarz-rot in regelmäßigen Abständen. Das ist nicht länger hinnehmbar. Wir müssen das Gesetz endlich an die Lebenswirklichkeiten der Menschen mit Behinderungen anpassen.“
Zwar hat die Landesregierung einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK formuliert, jedoch verkomme dieser eher zur reinen Absichtserklärung, so Siegesmund weiter:
„Eine systematische Steuerung zur Umsetzung des Maßnahmenplans lässt sich nicht erkennen. Es fehlt sowohl an der finanziellen Ausgestaltung, aber auch der aktiven Integration der Verbände sowie an einer regelmäßigen Berichterstattung im Landtag. Wichtig bei der Umsetzung ist es doch aber gerade, die Menschen, die es betrifft und ihre Erfahrungen und Kenntnisse mit einzubeziehen.“
„Schwarz-Rot hat sich in dieser Legislatur nicht mit Ruhm bekleckert. Viele Baustellen wie die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie das barrierefreie Wohnen und eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen sind offen und müssen endlich angegangen werden. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen für Menschen ohne Behinderungen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht werden“, so Siegesmund abschließend.