
Auch in Thüringen herrschen in der Privatwirtschaft erhebliche Defizite in Sachen Gleichstellung. Frauen sind keineswegs auf einem dynamischen Vormarsch in Führungspositionen. Im Gegenteil - die "Schaltstellen der Macht" in den Aktiengesellschaften und deren Aufsichtsräten sind fest in Männerhand. Der Frauenanteil in Führungspositionen nimmt nur äußerst schleppend zu, stagniert in einzelnen Bereichen oder verzeichnet sogar Rückläufe.
Besonders dort, wo in Aktiengesellschaften Entscheidungen mit Breitenwirkung getroffen und hohe Einkommen erzielt werden, sind Frauen noch immer kaum in Führungspositionen zu finden. In deutschen Großunternehmen sind derzeit nur vier Prozent der Führungskräfte weiblich. Auch und gerade angesichts der erheblichen gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen ist es zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft unerlässlich, das Potenzial an hochqualifizierten Frauen besser zu nutzen.
Frauen wollen ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenz einbringen und genutzt wissen - sonst wandern sie ab. Die fortdauernde Diskriminierung gut ausgebildeter Frauen auch in Thüringen schadet den Unternehmen, der Wirtschaft und der Demokratie. Bildungsinvestitionen werden vergeudet, den Unternehmen gehen kreative Potenziale verloren. Nicht zuletzt bleibt die Arbeitsmarktdynamik, die sich aus einer erhöhten Frauenerwebstätigkeit und sog. "mixed leadership" ergibt, ungenutzt.
Das Beispiel Norwegen zeigt, wie es gehen kann, wenn ein Staat seinen Verfassungsauftrag zur Gleichstellung ernst nimmt. In weltweiten Vergleichen zur Geschlechtergleichstellung belegt Norwegen jeweils Spitzenplätze. Erreicht wurde dies in den vergangenen 30 Jahren mit einem umfassenden System aus Quoten und aktiver Förderung von Frauen. Dazu gehörte auch eine gesetzliche Quote für Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft.
Seit Anfang 2006 muss jede neu gegründete norwegische Aktiengesellschaft mindestens 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat vorweisen. Die an der Börse gehandelten norwegischen Unternehmen hatten in einer Vorlaufphase zunächst Zeit, ihre Aufsichtsräte freiwillig zu quotieren. Den Unternehmen, die dies bis heute nicht berücksichtigen, drohen Sanktionen bis hin zum Verlust der Börsennotierung. Die Einhaltung der Quote wird mit den Kontrollroutinen des Handelsregisters durchgesetzt. Begleitet wurde der Prozess durch den Aufbau einer Datenbank mit über 4 000 qualifizierten Frauen, die bereit waren, Aufsichtsratsposten zu übernehmen. Damit wurde dem gängigen Argument, es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen, entgegengewirkt. Für Deutschland fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit geraumer Zeit eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes. Erforderlich ist eine umfassende Modernisierung der Unternehmensführung und -kontrolle. Und dazu gehört auch die Durchsetzung von Gleichstellung in Aufsichtsräten.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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