Genereller Ausschluss von Homosexuellen von der Möglichkeit zur Blutspende ist diskriminierend und ausgrenzend

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Anja Siegesmund: Veraltete Regelung bedarf dringend der Änderung

Das generelle Blutspendeverbot von Homosexuellen basiert heute mehr auf Ängsten, als auf Fakten. Und selbst die Bundesärztekammer spricht sich mittlerweile für eine Lockerung beim Blutspendeverbot aus. Dazu erklärt Anja Siegesmund, gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Der grundsätzliche Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit der Blutspende ist diskriminierend und ausgrenzend. Während jede heterosexuelle Frau und jeder heterosexuelle Mann grundsätzlich Blut spenden darf, werden Homosexuelle als Gruppe von vornherein vom Blutspenden ausgeschlossen. Diese Regelung ist ebenso überholt wie wirkungslos.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen hatte bereits im September 2010 mit ihrer Kleinen Anfrage 909 (Drs. 5/1741) zum „Blutspende-Ausschluss von bi- und homosexuellen Männern“ auf das Thema aufmerksam gemacht und im März-Plenum dieses Jahres erneut einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in den Gleichstellungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Am 11. September ist eine mündliche Anhörung angesetzt.

Siegesmund begrüßt, dass die bündnisgrüne Initiative eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und im Parlament angeregt hat, bedauert aber, dass CDU und SPD den Antrag nicht auch in den eigentlich zuständigen Gesundheitsausschuss überwiesen haben. „Angesichts der Diskussion um die Sicherheit von Blutkonserven wäre das vernünftig gewesen. Wir benötigen allein in Deutschland täglich rund 15 000 Blutspendende und die Zahl steigt stetig an“, so die gesundheitspolitische Sprecherin.

In diesem Zusammenhang verweist Siegesmund auch darauf, dass schon heute einige Staaten der EU auf den Ausschluss Homosexueller verzichten: „Die Richtlinie 2004/33/EG spricht von Personen und nicht von Gruppen, die auszuschließen sind. Insofern bin ich nicht davon überzeugt, dass wir eine europäische Lösung brauchen. Deutschland kann schon jetzt handeln.

Die Bundesärztekammer sollte sich nicht hinter der EU verstecken. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass ein höheres Risiko für die Sicherheit von Blutkonserven bisher nicht festgestellt werden konnte. Wir Grüne fordern, dass die jetzige Stigmatisierung deshalb ein Ende finden muss“, so Siegesmund abschließend.

Unseren Antrag „Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen“ (Drs. 5/5838 vom 13.03.2013) finden Sie unter folgendem Link: http://gruenlink.de/k9a

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