Die Quote: Nicht charmant aber einzigartig wirkungsvoll

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Am 18. April 2013 wird der Deutsche Bundestag auf Antrag der bündnisgrünen Fraktion über eine gesetzliche Quote für Aufsichtsräte abstimmen. Die Union hat sich gestern darauf verständigt, die Frauenquote für 2020 in ihr Wahlprogramm aufzunehmen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Dieser faule Kompromiss zeigt einmal mehr, dass die CDU übers Verschieben, Vertrösten und Versprechen nicht hinaus kommt. Wir lassen uns aber nicht länger verschaukeln. Erstmals besteht am Donnerstag in Deutschland die realistische Chance, eine verbindliche Quote durchzusetzen. Die Mitglieder der Fraktionen von Union und FDP werden Farbe bekennen müssen. Und wir setzen hier weiter auf die Einsicht in die Notwendigkeit: Denn die Quote wird - im Gegensatz zur bisherigen Politik der Sonntagsreden und Selbstverpflichtungen - unterm Strich allen nützen." Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der im September 2012 im Bundesrat eine Mehrheit für sein Modell einer gesetzlichen Quote bekommen hat. Auch unionsregierte Länder stimmten für den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien“ aus Hamburg und Brandenburg. Der Entwurf gilt für börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen. Er enthält lange Übergangsfristen und zwei Quotenstufen (20 Prozent bis 2018, 40 Prozent bis 2023), nur milde Sanktionen und eine Härtefallklausel - damit soll eine Akzeptanz in den Unternehmen erreicht werden. Diesen Gesetzentwurf hat die bündnisgrüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion der SPD anschließend wortgleich in den Bundestag eingebracht. „Unser Appell geht daher noch einmal an alle Abgeordneten in allen Fraktionen. Wir sagen ganz deutlich: Am Donnerstag wird sich entscheiden, ob das Beharrungsvermögen oder der Wunsch nach echter Gleichstellung die Zukunft bestimmt. Und wir sagen: Nur Mut! Schließlich gibt es noch so vieles zu tun - auf dem Weg hin zu Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Daher streiten wir auch jenseits der Quote für ein Ende der Lohnungleichheit und ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft", so die grüne Frauenpolitikerin Rothe-Beinlich abschließend.