Menschen mit Krebs begleiten - Beratung und Vorsorge in Thüringen fördern

Krebsvorsorge

Rot-Rot-Grün beschloss gemeinsam mit der CDU-Fraktion in der Sitzung des Thüringer Landtages am 4. Februar 2021 Maßnahmen, die für Menschen mit Krebserkrankungen ein Stück weit Hilfe und Unterstützung geben können.

An Krebs Erkrankte und deren Angehörige haben einen hohen und weiter wachsenden Bedarf an ambulanter psychosozialer Krebsberatung. Dem gegenüber stand eine ungesicherte Finanzierung insgesamt und insbesondere im Gesundheitswesen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2016 bis 2018 eine bundesweite Bestandsaufnahme und Analyse der psychoonkologischen Versorgung in Deutschland in verschiedenen Settings durchführen lassen. Erfasst wurden auch psychosoziale Versorgungsangebote. Neben der Bestandsaufnahme wurden vom Bundesministerium für Gesundheit zwei Arbeitsgruppen eingesetzt. Eine Arbeitsgruppe erstellte Kriterien zum Leistungsspektrum und zur Qualität von Krebsberatungsstellen, eine zweite befasste sich mit deren Finanzierung. Im Ergebnis der Analyse der Leistungsangebote von psychoonkologischen und psychosozialen Beratungsstellen wurde festgestellt, dass 40 Prozent der angebotenen Leistungen dem Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung unterfallen, weitere 40 Prozent dem Bereich der Rentenversicherung.

Der Finanzierungsanteil der gesetzlichen Krankenversicherung von 40 Prozent (unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherungsunternehmen in Höhe von 7 Prozent) wurde im Rahmen der Ausschussbefassung in das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung - BT 13585 - aufgenommen. Der Finanzierungsanteil der Rentenversicherung in gleicher Höhe sollte nach einer Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzlich festgelegt werden. Zur Sicherung der Finanzierung hat der Bundesgesundheitsminister noch in 2020 festgelegt, dass der Finanzierungsanteil der Krankenversicherung verdoppelt und damit auf 80 Prozent erhöht wird. Eine gesetzliche Regelung dazu wird in Kürze erwartet. Damit ist der Weg für eine solide Finanzierungsplanung für den Länderanteil und den von den Krebsberatungsstellen zu erbringenden Eigenanteil nun endlich frei.