Elektronische Gesundheitskarte (eGK) erweist sich als Erfolg

Bild zur Pressemitteilung

Seit dem 01. Januar 2017 erhalten Geflüchtete in Thüringen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das Land hatte sich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Ende vergangenen Jahres mit den Thüringer Krankenkassen auf einen Rahmenvertrag zur Einführung der Karte und über die finanziellen Modalitäten verständigt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die elektronische Gesundheitskarte ist ein großer Gewinn für die hier lebenden Asylsuchenden. Diese mussten bisher für einen Arztbesuch umständlich und bürokratisch einen Behandlungsschein der jeweiligen Sozialbehörde einholen. Nun können sie wie jeder andere hier lebende Mensch auch die freie Arztwahl nutzen und medizinische Versorgung niedrigschwellig in Anspruch nehmen. Zudem werden unnötige Verzögerungen dringend notwendiger Behandlungen und infolgedessen Verschleppungen von Krankheiten vermieden.“, erläutert die grüne Flüchtlingspolitikerin.

Astrid Rothe-Beinlich weist jedoch auch daraufhin, dass sich die medizinische Versorgung durch die Einführung der eGK allein noch nicht verbessert. „So fordern wir seit langem die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes, welches regelt, dass bei Asylsuchenden nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden. Unser Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle.“

Dazu ergänzt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Babett Pfefferlein: „Durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird in Thüringen die gesundheitliche Versorgung der geflüchteten Menschen vereinfacht. Sie entlastet die Verwaltungen in den Kommunen sowohl personell, als auch finanziell. Ich bin sehr froh, dass die Krankenkassen nun die Organisation und Abwicklung des Prozesses übernehmen und die entstehenden Kosten vom Land getragen werden. Damit sind wir einen großen Schritt weitergekommen in der Optimierung der Prozesse in der gesundheitlichen Versorgung von zugewanderten Menschen in Thüringen.“