Die Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG)

Kleine Anfrage 1533 von Anja Siegesmund und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Anja Siegesmund fragt die Landesregierung unter anderem  wie die Landesregierung die Auswirkung der Novellierung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes
im Hinblick auf den postulierten besseren Schutz vor Passivrauchen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2010 einschätzt, welche Kenntnisse sie darüber hat, in welchem Umfang die Gastronomiebetriebe spezielle Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung bisher getroffen haben und wie sie die Effektivität des Nichtraucherschutzgesetzes in Thüringen bewertet.

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