Blutspendeverbot für Homosexuelle: EuGH bestätigt grüne Position

Gleichstellungsfahne

Anja Siegesmund: Diskriminierung beenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Gutachten klargestellt, dass ein dauerhafter Ausschluss von Homosexuellen von der Blutspende nicht gerechtfertigt sei. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Anja Siegesmund:

„Der EuGH stärkt unsere Auffassung, dass der generelle Ausschluss von Homosexuellen von der Möglichkeit zur Blutspende eine Diskriminierung darstellt. Während jede heterosexuelle Frau und jeder heterosexuelle Mann grundsätzlich Blut spenden darf, werden Homosexuelle als Gruppe von vornherein vom Blutspenden ausgeschlossen. Diese Regelung ist ebenso überholt wie wirkungslos und muss geändert werden.“ In diesem Zusammenhang verweist Siegesmund auch darauf, dass schon heute einige Staaten der EU auf den Ausschluss Homosexueller von der Blutspende verzichten. Aus bündnisgrüner Sicht sind Blutspenderauswahlkriterien nicht an die sexuelle Identität von Personen, sondern risikobezogen zu definieren. "Die Kriterien müssen nun endlich geändert werden", so Siegesmund abschließend.

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in dieser Legislatur einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in im Rahmen einer Anhörung diskutiert worden ist.