Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz soll ein Strukturfonds eingerichtet werden, aus dem Mittel bereitgestellt werden können, um die Verbesserung der Versorgungsstrukturen durch den Abbau von Überkapazitäten; die Konzentration von Krankenhausstandorten und stationären Versorgungsangeboten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Gesundheits- oder Pflegezentren) zu fördern.
Aktueller Sachstand der Investitions- und Strukturförderung in Thüringen im Krankenhaussektor
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