Tötungsdelikte bei Partnerschaftsgewalt und Präventionsmaßnahmen - nachgefragt

Istanbul-Konvention

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3794 in Drucksache 7/6588 ergeben sich Nachfragen. In der Antwort auf Frage 1 gibt es bezüglich der Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt (hier: Aufschlüsselung nach Geschlecht männlich und weiblich) im Zeitraum von 2015 bis 2021 Differenzen bei den angegebenen Zahlen und der Addition von "Anzahl erwachsene Opfer, weiblich" sowie "Anzahl erwachsene Opfer, männlich". Für das Jahr 2017 beläuft sich die Gesamtzahl laut Antwort der Landesregierung auf 2.887 Fälle, beim Addieren von männlichen und weiblichen Opfern häuslicher Gewalt ergibt sich allerdings eine Gesamtzahl von 2.932, was einer Differenz von 45 Fällen entspricht. Auch bei der Betrachtung weiterer Jahre lassen sich Differenzen erkennen.

Gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3794 in Drucksache 7/6588 liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen zu Wiederholungstäterinnen und -tätern im Sinne der Fragestellungen 3 und 4 vor. Im Jahrbuch 2019 der Polizeilichen Kriminalstatistik, Band 3, werden auf Seite 119 ff. Mehrfachtatverdächtige erfasst. In der Kriminalstatistischen Auswertung "Partnerschaftsgewalt" des Bundeskriminalamts - Berichtsjahr 2019 - sind auf Seite 11 ff. zumindest die prozentualen Anteile der bereits polizeilich in Erscheinung getretenen männlichen und weiblichen Tatverdächtigen angegeben.