Vereinbarkeit des Thüringer Erziehungsgeldes mit der Verfassung des Freistaats Thüringen?

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Professorin Dr. Ute Sacksofsky (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main) hat ein Rechtsgutachten zur Frage nach der "Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes nach § 16 Abs. 4 SGB VIll mit Artikel 3 und Artikel 6 GG" vorgelegt. Das geplante bundesweite Betreuungsgeld unterscheidet sich in der Begründung und Ausgestaltung nicht wesentlich von dem in Thüringen bereits existierenden landesweiten Erziehungsgeld. Deswegen ist davon auszugehen, dass das Rechtsgutachten zumindest grundsätzlich eine Relevanz für das Fortbestehen des Thüringer Erziehungsgeldes besitzt.