Überführung der Förderung von Frauenzentren in das Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"

Gewalt gegen Frauen

Grundanliegen des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) ist es, dass die Landkreise und kreisfreien Städte über die Förderung von Maßnahmen, Angeboten und Einrichtungen der Träger vor Ort auf der Grundlage einer fachspezifischen, integrierten Planung unter Berücksichtigung der Bedarfe von Familien selbst entscheiden und damit die Familienpolitik in ihren jeweiligen Regionen steuern können.

Mit der Einführung des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" wurde der Erhalt der bestehenden Einrichtungen auch Gegenstand der Förderung. Hierzu gehören neben Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen auch die Frauenzentren. Frauenzentren sind Begegnungsorte, Räume für Bildung und Kultur und offene Einrichtungen. Sie wollen mit ihren Angeboten die Umsetzung von Gleichstellung in der Gesellschaft fördern, indem sie Frauen bestärken sowie Beratung und Unterstützung leisten.

Die Förderung der Frauenzentren erfolgte bis zum Übergang in das Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" auf Grundlage der Thüringer Frauenzentrenförderverordnung vom 14. Dezember 2006 (GVBI. 2007 S. 6), geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 2011 (GVBI. S. 587), in Verbindung mit dem Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365 -368-), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBI. S. 531).

Nach § 4 des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 813) wird "Das Nähere, insbesondere über die Art und den Umfang der Förderung von Frauenzentren sowie das Verfahren zur Gewährung der Förderung, im Rahmen des Landesprogramms 'Solidarisches Zusammenleben der Generationen' in der jeweils geltenden Fassung durch Richtlinien geregelt." Somit mussten zur Förderung der Thüringer Frauenzentren ab dem Jahr 2019 die Förderbestimmungen des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" angepasst werden.

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