Rede zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes

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Rede der Abgeordneten Siegesmund zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes in der 36. Plenarsitzung am 11. November 2010.  Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen
Abgeordnete Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eigentlich fast schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem und jeder. Allen Fraktionen hier im Haus ist, glaube ich, klar, dass das Gesetz, was zur Entfristung hier anberaumt wird, veraltet ist. Wir reden über ein Gesetz, was nicht mehr auf dem neuesten Stand ist und gehen eben nicht den Weg, den klugerweise Herr Koppe vorgetragen hat, nämlich eine Frist einzuziehen, bzw. DIE LINKE per Entschließungsantrag vorgeschlagen hat, sondern wir entfristen dieses Gesetz. Was mich sehr irritiert hat, ist an dieser Geschichte, dass die Ministerin gerade sagte: Noch in dieser Legislaturperiode kommt das angepasste Gesetz.
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das war Herr Koppe.)
Ich muss sagen, das irritiert mich deswegen, weil ich den Eindruck habe, dass die Arbeitsgruppen nicht schlecht arbeiten. Da habe ich einen anderen Eindruck als die Kollegin Stange. Wenn Sie sagen, in dieser Legislatur, dann heißt das, dass wir eine UN-Behindertenrechtskonvention haben, die seit Anfang 2009 gilt, und wir es nicht hinbekommen, innerhalb von zwei Jahren dieses zu übersetzen in ein Gleichstellungsgesetz,
was seinen Namen auch verdient.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das ist eine Vermutung von ihm.)
Das, muss ich sagen, kann nicht Ziel für uns sein. Ich fände es schön, wenn Sie noch einmal die Möglichkeit fänden, zu sagen, was "in dieser Legislaturperiode" heißt, das ist ja ein dehnbarer Begriff. Vielleicht können Sie dazu einfach noch mal Stellung nehmen. Der Punkt ist, der Entschließungsantrag der LINKEN ist richtig, er ist gut, er ist sinnvoll, weil er diese Zeitleiste einzieht. Ich arbeite immer gern damit, was bekommen denn andere Bundesländer hin. Rheinland-Pfalz zum Beispiel gehört zu den Ländern, die es durchaus hinbekommen, ihr Gleichstellungsgesetz anzupassen; und wir laufen wieder hinterher. Wir waren beim Blindengeld Schlusslicht, bis wir uns so rangerobbt haben aufs letzte Drittel. Wir sind beim Gehörlosengeld ganz hinten dran und jetzt beim Gleichstellungsgesetz wieder. Ich würde mir einfach wünschen, dass der Anspruch ist, dass wir auch mal vorneweg laufen. Ich weiß nicht, warum das so schwierig ist. Grundsätzlich bin ich dankbar für den Prozess der Arbeitsgruppen. Ich glaube, dass das sinnvoll ist, die Akteure an den Tisch zu holen. Es macht überhaupt keinen Sinn, das alleine zu tun. Das ist richtig und gut. Ich bin an der Stelle dem Sozialministerium auch dankbar für die Koordinierung. Dennoch sage ich, wenn Sie hier heute sagen, noch in dieser Legislaturperiode gibt es eine Anpassung, dann senden Sie das falsche Signal auch an die Arbeitsgruppen, wo Menschen sind, die ungeduldig sind, die gern mittun wollen, die aber nicht mittun wollen, um in vier Jahren sich mit irgendeiner Form von Gesetz abspeisen zu lassen. Ich glaube, das motiviert diejenigen auch nicht. Ich fände es einfach gut, wenn man da eine Zeitleiste einführen kann, die diejenigen auch motiviert, da weiter mitzutun. Für meine Begriffe sind es vier Jahre nicht und deswegen halte ich es auch für richtig, den Entschließungsantrag der LINKEN hier heute nicht nur vorzulegen, sondern dem am Ende auch zuzustimmen. Vielen Dank.

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