Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen überfällig

Gewalt gegen Frauen

Tödliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland leider kein Einzelfall. Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag gelingt es. Das macht allein 122 Frauenmorde, sogenannte Femizide, im Jahr 2018.

Dazu erklärt Laura Wahl, frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Leider muss man es so deutlich sagen: Eine Partnerschaft stellt für Frauen immer noch ein Sicherheitsrisiko dar. Statistisch gesehen stellt nicht die  Vergewaltigung auf dem Nachhauseweg das große Risiko dar, sondern der eigene Partner, Expartner oder Geliebte. Es war deshalb mehr als überfällig, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist.“

Aus einer Antwort auf die kleine Anfrage der grünen Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich geht hervor, dass in Thüringen aktuell neun Frauenhäuser sowie drei Frauenschutzwohnungen durch Zuwendungen des Landes gefördert werden. In diesen sind insgesamt 141 Plätze verfügbar. Darüber hinaus sind fünf weitere Frauenschutzeinrichtungen bekannt. Die Auslastung zwischen den Regionen schwankt, doch immer wieder sind die Wohnungen voll ausgelastet, so dass Schutzsuchende abgewiesen werden müssen, im vergangen Jahr betraf das mangels Plätzen mehr als 130 Frauen.

„Wir brauchen deutlich mehr Schutzplätze! Als rot-rot-grüne Fraktionen arbeiten wir daher gerade an einem Antrag, mit dem die Istanbul-Konvention in Thüringen endlich umgesetzt werden soll.  Allerdings reicht es nicht, eine Schutzwohnung bereit zu stellen, sondern es muss auch mehr fachliches Personal gefördert werden, dass die betroffenen Frauen mit psychosozialer Beratung unterstützt. Es ist außerdem dringend nötig, dass auch Beratung für Kinder geschaffen wird, denn auch diese werden in Fällen häuslicher Gewalt häufig traumatisiert“, so Wahl.

„Gerade in Krisen verstärken sich meist problematische Tendenzen. Wo schon zu normalen Zeiten Unterstützungsnetzwerke unzureichend ausgebaut sind, verschärfen sich die Problemlagen. Deshalb wird es Zeit, dass wir die Umsetzung der Istanbul-Konvention endlich in Thüringen angehen. Damit möglichst alle Betroffenen erreicht werden, ist es umso wichtiger, dass wir bei der Umsetzung der Konvention weiter denken. Wir müssen auf die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen oder Frauen mit Behinderung eingehen.  Ebenso müssen wir auch für inter- und transgeschlechtliche Menschen, die in hohem Maße Gewalt ausgesetzt sind, Schutzwohnungen bereitstellen“, so Wahl abschließend.

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