Thüringer Klimaschutz-Gebäude-Rahmengesetz

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Gebäude tragen in Thüringen mit 35% entscheidend zur Emission von Klimagasen bei. Diese Emissionen sind durch eine Kombination von Einsparung und dem Einsatz von Erneuerbaren Energien vollständig vermeidbar uns sollten deshalb so schnell wie möglich reduziert werden. Diese Vermeidung der Emisson von Klimagasen ist unabdingbar für die Einhaltung der Zielsetzung, das Weltklima um nicht mehr als 1,5°C aufzuheizen. Nur wenn dies erreicht wird, können die vorraussichtlichen Folgen für die menschlichen Lebensgrundlagen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Der Bund überlässt in §3 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Festlegung regenerativer Energierquoten, sowie ersatzweise Erfüllung im Gebäudebestand ausdrücklich den Ländern. Der Freistaat Thüringen sollte diese Kompetenzen im Sinne der nachhaltigen klimaneutralen Entwicklung umfassend nutzen. Die dafür notwendigen Investitionen in den Gebäudebestand liefern auch wünschenswerte wirtschaftliche und soziale Ergebnisse. Zweck des Klimaschutz-Gebäude-Rahmengesetzes ist es, im Interesse des Klimaschutzes den CO2-Ausstoß durch die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung effektiv zu reduzieren. Dies geschieht durch eine an der langfristigen Wirtschaftlichkeit orientierte Kombination des Einsatzes von regenerativen Energiequellen, effizienten Heizungsanlagen und Wärmedämmung. Um eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich ausgewogene Lösung zu schaffen, ist eine Beteiligung aller Akteure bei der Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung des Gesetzes erforderlich. Nur so ist auch die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Der vollständige Gesetzentwurf ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.