Rolle der Stadtwerke und der kommunalen Regionalversorger als Energiewendeakteure stärken

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Die Verteilnetze sind das Rückgrat der Energieversorgung. Durch die zunehmende Dezentralisierung des Energieversorgungssystems müssen die Verteilnetze in den kommenden Jahren kontinuierlich um- und ausgebaut werden. Den Investitionsbedarf belegen, u.a. die Verteilnetzstudien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie der Deutschen Energieagentur (DENA). Den Regulierungsrahmen bildet die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die gegenwärtig novelliert wird. Die vorliegenden Eckpunkte zur ARegV des BMWI tragen allerdings nicht zur Verbesserung der Investitionsbedingungen und zur Vereinfachung der Verfahren bei. Es wird dagegen von Verschlechterungen gegenüber dem Status Quo und einem wachsenden bürokratischen Aufwand ausgegangen. Dies wären keine guten Voraussetzungen, um aus Thüringer Sicht die Herausforderungen der Energiewende zu meistern.

Gleichzeitig gefährden bisher ungeklärte politische Grundsatzfragen den Zeitplan bei der Novelle des KWK-Gesetzes. Nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur KWKG-Novelle am 26. März 2015 erschien eine Novellierung des KWK-Gesetzes noch im Jahr 2015 möglich. Das BMWI-Arbeitspapier „Weiterentwicklung des Klimabeitrages“ vom 12. Mai 2015 setzte auf einen verstärkten KWK-Ausbau, wurde aber bisher kontrovers diskutiert. Damit wird das zeitnahe Inkrafttreten des KWK-Gesetzes immer unwahrscheinlicher.

Gerade hier ist aber aus Thüringer Sicht schnelles Handeln geboten. Thüringen bezieht gegenwärtig 64% der Energie aus dem Übertragungsnetz von 50 Hertz, 31% aus EEG-Einspeisern und zu 5% aus konventionellen Kraftwerken, die zu 100% KWK-Anlagen auf Gasbasis sind. Durch die unrentierliche Ausgestaltung der derzeitigen KWK-Regelungen war hier alleine 2014 ein Rückgang von 37% bei der Stromerzeugung zu verzeichnen.