Rechtssicherheit schaffen: Regionale Raumordnungspläne in Kraft setzen

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Die Genehmigung der Regionalpläne durch die Landesregierung liegt nach Aussage von Minister Machnig vom 2. Februar dieses Jahres bei drei von vier Planungsregionen noch immer nicht vor. Dies führt zu Rechtsunsicherheit. Dadurch entsteht ein Investitionsstau, etwa bei bereits geplanten Windkraftanlagen auf den neu ausgewiesenen Flächen der zur Genehmigung vorliegenden Pläne. Mit dem aktuell gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den noch geltenden Regionalen Raumordnungsplänen lässt sich aber eine merkliche Ausweitung von Vorrangflächen nicht erreichen. Der LEP muss deshalb schneller als vorgesehen novelliert und als Landesentwicklungs programm fortgeschrieben werden, um die Ziele der Landesplanung an die veränderten Ziele der Landesregierung anzupassen. Laut Koalitionsvertrag ist es Ziel der Landes regierung, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien in Thüringen auch in Zukunft signifikant über dem Bundesdurchschnitt liegt. Sie strebt einen Anteil von 35 Prozent erneuerbarer Energien an der Stromproduktion und -nutzung bis 2020 an. Diese Ziele sind laut einer Potenzialstudie der FH Nordhausen mit den bislang geplanten Maßnahmen nicht zu erreichen. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.