Klimaschutz-Gebäudegesetz für den Bestand auf den Weg bringen

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Das Land hat laut § 3 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die Gesetzgebungskompetenz für die Festlegung energetischer Standards im Gebäudebestand. Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen und um die Gebäude in Thüringen gegen steigende Energiekosten zu wappnen, ist es geboten, diese Kompetenz zu nutzen, um ein integriertes Energieeinsparungs- und Klimaschutz-Gebäudegesetz auf den Weg zu bringen. Die Erfahrungen in Baden-Württemberg sowie das vorliegende Modell aus Berlin sind hier gute Ansatzpunkte. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.