Erweiterung der Windvorranggebiete der Stadt Eisenach - wiederholt nachgefragt

Kleine Anfrage 2029 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Innenministeriums zur Erweiterung der Windvorranggebiete der Stadt Eisenach. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 5/3630) teilte diese
mit, dass Herr Minister a.D. Christian Köckert nach einem Gespräch am 9. Mai 2011 umfangreiche Datensammlungenvom Thüringer Landesverwaltungsamt im Zusammenhang mit Windkraftanlagen in Thüringen erhalten habe. Die Bereitstellung der Datensammlungen erfolgte unentgeltlich. Das Landesverwaltungsamt ist eine nachgeordnete Landesbehörde des Innenministeriums. Für die Bereitstellung von Informationen und Daten dürften deshalb Gebühren auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes des Freistaats Thüringen oder einer entsprechenden Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums bzw. des Landesverwaltungsamtes erhoben werden. Carsten Meyer fragt diesbezüglich erneut bei der Landesregierung nach.