Aktuelle Entwicklungen bei den Netzentgelten

Kleine Anfrage 2045 von Dirk Adams und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zu den aktuellen Entwicklungen bei den Netzentgelten. Der neue § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) befreit die Höchstverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden im Jahr und einer Betriebsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden im Jahr komplett von der Zahlung von Netznutzungsentgelten. Da die Gesamtkosten für die Stromnetze jedoch nicht sinken, müssen private Endverbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen für den Ausfall dieser Netznutzungsentgelte aufkommen. Andererseits wird zur Begründung der Regelung auf die Gefahr von Stromausfällen hingewiesen, die sich mit dem immer stärkeren Zubau an erneuerbaren Energien und dem Wegfall von rund zehn Prozent der gesicherten Erzeugungsleistung durch die Abschaltung der Kernkraftwerke in diesem Frühjahr erhöht haben.