Aktuelle Entwicklung bei den Netznutzungsentgelten

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Entsprechend des am 4. August 2011 durch die Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag geänderten § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind Höchstverbraucher elektrischer Energie von den Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes gänzlich ausgenommen, rückwirkend vom 1. Januar 2011. Die Bundesnetzagentur hatte dazu eine Umlage von 0,151 Cent pro Kilowattstunde Strom auf Kleinverbraucher festgelegt. Durch eine Anfrage der Frankfurter Rundschau an die Bundesnetzagentur und deren Veröffentlichung am 13. August 2012 wurde jetzt offenkundig, dass die Umlage für die vollständige Befreiung stromintensiver Betriebe zu niedrig angesetzt war. Vermutlich müssen jetzt etwa 0,45 Cent pro Kilowattstunde Strom durch die Kleinverbraucher getragen werden (Sonderkundenumlage). Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.