
Um ihrer verfassungsmäßigen Pflicht nachzukommen, soll die Landesregierung durch diesen Antrag veranlasst werden, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Grundrechte gemäß der Artikel 6 und 7 der Verfassung des Freistaats Thüringen zu wahren, über ihre Tätigkeit umfassend zu berichten und eine möglichst umfassende parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.