Gesetzgebungsverfahren des Bundes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz wird abgewartet

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Die Koalitionsfraktionen stimmten in der heutigen Landtagssitzung gegen den Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes und entschieden sich damit auch gegen weitere Änderungen am Gesetz. Grund dafür seien die unterschiedlichen Auffassungen zur Abschaffung der ‚Parlamentsunwürdigkeit‘ in den Fraktionen, so die Fraktionsvorsitzenden Susanne Hennig-Wellsow (DIE LINKE), Matthias Hey (SPD) und Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Das aktuell gültige Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist bis 2019 in Kraft. Die Überprüfung der bei der Landtagswahl 2014 gewählten Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR sei nach diesem Gesetz erfolgt, betonen die Fraktionsvorsitzenden. Die Koalitionsfraktionen hätten sich nun darauf verständigt, zunächst das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz 2017 abzuwarten und auf dessen Grundlage ein neues Gesetz zur Abgeordnetenüberprüfung für Thüringen auf den Weg zu bringen.

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