Gebietsreform: für Schwarz-Rot bleiben Beteiligung und Transparenz Fremdworte

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Regierungsfraktionen lehnen Überweisung in die Parlamentsausschüsse ab Zur heutigen Debatte und der Erklärung von Ministerpräsidentin Lieberknecht zur Struktur- und Gebietsreform erklärt Carsten Meyer, justiz- und haushaltspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: "Wir finden es erstaunlich, dass es erst eines Antrags der kleinsten Landtagsfraktion bedarf, damit sich die Ministerpräsidentin dazu veranlasst sieht, eine Art Regierungserklärung zum weiteren Verfahren bezüglich einer Struktur- und Gebietsreform abzugeben." Es sei immerhin auch beachtlich, dass sich die Ministerpräsidentin dahingehend festgelegt habe, belastbare Ergebnisse ihrer neuen Koalitionskommission bis zum Sommer vorlegen zu wollen. "Wir geben Ministerpräsidentin Lieberknecht recht, dass bei der Gebietsreform ‚Qualität und Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ gehen sollten. Wir sind auch ganz nah bei der Ministerpräsidentin in der Forderung nach Transparenz und breiter Debatte im Land. Wie passt es dann aber dazu, dass die Regierungsfraktionen eine Sachdebatte in den Parlamentsausschüssen abgeleht haben und somit die angekündigte 'breite Debatte' am Parlament vorbeigeführt wird. Beteiligung und Transparenz sind für Schwarz-Rot Fremdwörter, die sie zwar verwendet, deren Bedeutung sie aber nicht versteht. Diese Arbeitsweise wird Thüringen keinen Schritt nach vorne bringen", schließt Meyer. Hintergrund: Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hatte in ihrem Antrag "Echte Transparenz herstellen - Gutachten zur Funktional- und Gebietsreform bewerten und Transformationsprozess einleiten" (Drs. 5/5693) gefordert: 1. Verlässlichkeit und Planbarkeit: Die Landesregierung sollte ein Vorschaltgesetz zur Gebietsreform erarbeiten, welches im Landtag und vor Ort diskutiert werden kann. Ein Vorschaltgesetz ist bei Reformen dieser Größenordnung sinnvoll und schafft für alle Betroffenen verlässlichkeit und Planbarkeit. 2. Nachhaltig Reformieren, vorraussehend Einstellen: Wir haben die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit der Gebiets- und Strukturreform ein ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Diese drei Aspekte müssen zusammengedacht und ausgeführt werden, sonst sind keine nachhaltigen Reformen denkbar und sonst können wir nicht voraussehend Personal neu einstellen, wo wir dieses brauchen. 3. Transparenz schaffen: Wir haben die Landesregierung aufgefordert, einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten, der vor und während des notwendigen Prozesses, die notwendige Transparenz und BürgerInnenbeteiligung garantiert. Die Idee der Bürgerkooperativen wäre dafür aufzugreifen gewesen.