Dem Gedenken gemeinsam einen angemessenen Rahmen geben

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Das Zeigen von DDR-Fahnen bei einer solchen Gedenkveranstaltung halte ich für deplaziert und unangemessen. Die DDR-Fahne ist aber nicht verboten. Wenn es jemand für angezeigt hält, eine solche Fahne zu präsentieren, so kann man diejenigen schwerlich daran hindern. Allerdings würde ich darum bitten, dass die Leitung der KZ-Gedenkstätte versucht, das Gespräch mit den Betreffenden zu suchen, um dies künftig zu unterbinden.

Das Gedenken an die Opfer sollte aber von niemandem für seine Zwecke mißbraucht werden. Eine künftige Verhinderung einer solchen Aktion ist daher nur durch gemeinsamen Respekt vor den Opfern und Appellen an die menschliche Vernunft möglich.