Abschaffung des Kooperationsverbots auf den Weg gebracht

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„Wir meinen, ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan, denn alle Fraktionen im Thüringer Landtag haben bekundet, gemeinsam über die konkreten Details einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Kooperationsverbotes miteinander beraten zu wollen. Das zeigt ganz klar, dass wir mit unserem Antrag zur Abschaffung des Kooperationsverbotes in der Bildung den ‚Nerv der Zeit‘ getroffen haben. Wenn das Ziel, zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland für die Bildung auszugeben, bis 2015 erreicht werden soll, dann braucht es jetzt den politischen Mut, die notwendigen Debatten über eine Neuordnung des Bildungsföderalismus anzustoßen. Das Land Thüringen könnte somit beweisen, dass es auch gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern als innovativer Vorreiter für längst überfällige Reformen agieren kann“, bilanziert Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag die lebhafte Debatte im Plenum. „Da den anderen Fraktionen offensichtlich der Mut gefehlt hat, dieses wichtige Thema anzupacken, nehmen wir gern die Rolle des grünen Reformmotors in Thüringen ein. Wir wollen nun konstruktiv mit allen Fraktionen und dem Ministerium zusammenarbeiten, denn es braucht dringend die gesamtstaatliche Verantwortung für gute Bedingungen in der frühkindlichen Bildung, wie auch im Schul- und im Hochschulbereich. Damit der Bund und die Bundesländer immer dann, wenn es sinnvoll, geboten und auch politisch gewünscht ist, in allen Bildungsbereichen direkt und konstruktiv zusammenarbeiten können, ist eine Neuregelung beziehungsweise Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz notwendig. Die Länderkompetenzen für Bildung hingegen sollen nicht komplett in Frage gestellt werden. Bildung braucht jedoch Qualität und die nötigen Mittel“, erläutert die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weiter. „Viele Beispiele wie das Zukunftsinvestitionsprogramm zum Ausbau von Ganztagsschulen belegen, dass Kooperation zwischen Bund und Ländern im Sinne der Sache gelingen kann. Doch dazu brauchen wir die rechtlichen Voraussetzungen für gemeinsame Investitionen in die Zukunft. Nun hoffen wir auf eine konstruktive Diskussion im Bildungsausschuss. Unser Ziel ist ein klares Signal des Freistaats Thüringen an den Bund, indem wir für die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die Finanzierung der dringend notwendigen Bildungsinvestitionen werben. Wichtig ist uns, dass das gemeinsame Anliegen nun nicht zerredet wird, sondern dass die konkreten Details benannt werden. Dazu sind alle Fraktionen eingeladen“, so Rothe-Beinlich abschließend.