"Wenn Unterrichtsausfall auf Freistellungswünsche trifft" - unterschiedliche Praxis der Thüringer Schulämter beim Umgang mit sogenannten Sabbaticals

Juli Plenum

Im Freien Wort vom 26. Oktober 2021 fand sich unter der Überschrift "Wenn Unterrichtsausfall auf Freistellungswünsche trifft" ein Artikel zum unterschiedlichen Umgang mit Freistellungswünschen Thüringer Lehrerinnen und Lehrer. So ist nachzulesen, dass eine Schulleiterin vom Verwaltungsgericht Meiningen verurteilt wurde, weil sie ihre Kompetenzen überschritten und einen Lehrer für sechs Wochen freigestellt habe. Ihr wurden zur Strafe für ein Jahr die Bezüge um zehn Prozent gekürzt. Die Schulleiterin, die von ihrem Personalrat unterstützt wurde, "wollte mit der Freistellung die Leistungen eines engagierten Lehrers honorieren und ihm eine Horizonterweiterung ermöglichen", heißt es in besagtem Artikel. Weiter ist zu lesen, dass vom Schulamt Südthüringen in der Vergangenheit zehn Anträge auf sogenannte Sabbaticals abgelehnt wurden. Begründet wurde dies mit der Gefährdung der Unterrichtsversorgung. In Ostthüringen hingegen hätte es in den letzten drei Jahren 78 Anträge von Lehrkräften auf eine solche Auszeit gegeben, die alle genehmigt worden seien. Laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sind in Thüringen derzeit rund 1.000 Lehrerinnen und Lehrer langzeiterkrankt.